Häufige Fragen

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten!

Was ist der Dassow Duathlon?

Der Dassow-Duathlon umfasst einen Wettkampf mit zwei verschiedenen Sportarten. In diesem Fall sind es Cross-Fahrrad (23 Kilometer) fahren, kombiniert mit Laufen (7 Kilometer).

Anders als bei offiziellen Wettkämpfen, muss jede Ausdauersportart jeweils nur einmal absolviert werden, wobei die Möglichkeit besteht, als Einzelstarter oder als Team zu starten. Beim Team (bestehend aus 2 Teilnehmern) führt jeder nur eine Disziplin aus. Die Wertung als Einzelstarter oder Team erfolgt jeweils getrennt.

Wo findet der Duathlon statt?

Der Duathlon findet in der Gemeinde Dassow statt. Dassow liegt im Landkreis NWM und ist eine Stadt im Nordwesten Mecklenburg-Vorpommerns. Sie liegt zwischen Lübeck und Wismar und ist über die B104/B105 zu erreichen.

Muss ich den Duathlon alleine bezwingen?

Nein! Es gibt verschiedene Start-Möglichkeiten. Du kannst in folgenden Gruppen starten:
* Einzelstarter Frauen
* Einzelstarter Männer
* Team Frauen
* Team Männer
* Team Mix

Was kostet die Teilnahme?

Die Startgebühr richtet sich nach der Anzahl der verkauften Tickets. Den aktuellen Ticketpreis könnt ihr auf der Startseite einsehen.

Muss ich Schutzbekleidung tragen?

Ja, ein Helm ist beim Radfahren Pflicht. Es geht um Eure Sicherheit.

Muss es ein spezielles Fahrrad sein?

Nein, alle Fahrräder sind zugelassen. Allerdings sind Rennräder mit Straßenbereifung und natürlich E-Bikes nicht erlaubt.

Gibt es ein Mindestalter?

Ja! Für den Dassow Duathlon musst Du mindestens 16 Jahre alt sein.

Was sind die Teilnahmebedingungen?

Als Teilnehmer am Dassow Duathlon verpflichte ich mich, die Sport- und Veranstalterordnungen der Ausrichter, insbesondere die StVO und die in der Wettkampfbesprechung erlassenen Bestimmungen des Ausrichters einzuhalten. Die Teilnahme am Dassow Duathlon erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter, noch gegen die Sponsoren Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Duathlon entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen durch nicht angemeldete und auf der Strecke befindliche Freizeitsportler, unkontrollierbare Ausfahrten von Grundstücken, insbesondere privaten, und für abhandengekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Zubehör oder Bekleidungsstücke. Das gilt auch für hinterlegte Sachen und Gegenstände. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, auf eigenes Risiko bei diesem Wettkampf teilzunehmen. Weiterhin hat der Teilnehmer sich selbst ausreichend gegen Unfall und Haftpflicht zu versichern.

Was passiert wenn ich nicht starten kann?

Leider sind unsere Tickets nicht erstattungsfähig. Du kannst dein Ticket aber auf einen anderen Starter übertragen.

Welche Daten werden verarbeitet?

Der Dassow Duathlon e.V. verarbeitet die Daten, die bei der Registrierung zum Newsletter, bei der Anmeldung zum Duathlon oder bei dem Antrag zur Mitgliedschaft angegeben werden. Zusätzlich zu diesen Daten werden auch IP und Zeitpunkt der Registrierung in unserem System gespeichert. Zugriff zu diesen Daten hat nur der Dassow Duathlon e.V. Vorstand.

Nach dem Duathlon werden die erreichen Zeiten mit diesen Daten verknüpft. Name, Vorname und erreichte Zeit werden dann auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Weitere Informationen entnehme bitte unserer Datenschutzbestimmung.

Werden Fotos oder Videos gemacht?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild-­ und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte ober akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt wird. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto-­ oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.

Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.

Mit der Teilnahme am Dassow Duathlon erklärt der Veranstaltungsteilnehmer sein Einverständnis zu Bild-­ und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten, einschließlich in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.

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